Städtische und mobile Prostitution im Mittelalter

Stadtische

 

Im Jahre 1565 wurde der Begriff Prostitution das erste Mal in einem Dokument der Stadt Nürnberg erwähnt.
Die Bezeichnung entstand aus der mittellateinischen Bezeichnung prostibilis, die übersetzt die Bedeutung einer Feilbietung hat.
Die Kirche hatte eine gespaltene Haltung zur Prostitution und viele Theologen und Kirchenmänner nahmen sie als kleineres Übel hin.
Diese Sicht wurde damit begründet, dass die Sexualität von vielen nicht ausgelebt werden konnte.
Die Prostitution wurde somit bei den Männern stillschweigend geduldet, die keine Erlaubnis zur Heirat erhielten.
Es wurde immer wieder vonseiten der Kirche versucht, die Prostitution abzuschaffen, was jedoch nicht gelang.
Am Ende des 11. Jahrhunderts erreichten die Reformbestrebungen einiger Päpste das Ziel, dass nur die Ehe für geschlechtliche Beziehungen zu akzeptieren sei.
Durch diese Bestrebungen der Päpste Gregor VI. und Gregor VII., wurde die Enthaltsamkeit der Geistlichen neu in den Vordergrund gerückt.

Weitere Entwicklung der Prostitution
In der Zeit der frühen Städte übten die sogenannten “fahrenden Frauen” die Prostitution aus, indem sie über die Lande zogen.
In den Zeiten des 13. Jahrhunderts begannen die Prostituierten teilweise sesshaft zu werden.
Im weiteren Verlauf des 14. und 15. Jahrhunderts, wurden in vielen Teilen von Europa
Frauenhäuser errichtet, die auch prostibula, lupanaria, genannt wurden. Aus dieser Formulierung heraus entwickelte sich das Wort Bordell.
Die Zahl der Bordelle stieg ständig an und erreichte im 15. Jahrhundert seinen Höchststand.
Die aus dieser Zeit amtlich erlassenen Verordnungen für Frauenhäuser, haben teilweise noch heute ihre Gültigkeit.
Die Prostitution im privaten Bereich, auf den Straßen und in Gasthäusern wurde von den Landesherrn stark bekämpft.

Lebensbedingungen
Die Bordelle standen unter der Oberaufsicht des Landesherrn und wurden im einzelnen von einer Wirtin oder einer entsprechenden männlichen Person geleitet.
Nur unverheiratete Männer durften ein Bordell besuchen, hingegen war Juden und Verheirateten, sowie Mitgliedern des Klerus ein Besuch streng verboten.
Nach den damaligen Verordnungen, bestanden für die Frauen geregelte Bedingungen für die Tätigkeit in den Bordellen.
Die Unterkunft und Verpflegung, sowie Lohn und Bekleidung waren für die Frauen kostenlos.
Darüber hinaus genossen die Frauen einen besonderen Schutz bei Schwangerschaft, Menstruation und Krankheit und waren in diesen Situationen von ihrer Tätigkeit entbunden.
Es ist aus heutiger Sicht erstaunlich, dass die Frauen seinerzeit teilweise in das soziale Netz eingebettet waren.
So durften sie an Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten teilnehmen, oder führten vor hochstehenden Persönlichkeiten Tänze auf.

Rechte
Allerdings waren die Rechte der Prostituierten erheblich beschränkt. Aufgrund ihrer Tätigkeit konnten sie die Bürgerrechte nicht erlangen und somit war auch nicht die freie Wahl eines etwaigen Ehemannes möglich.

Ausgrenzung
Die Frauenhäuser lagen in den meisten Städten in der Nähe des Standrandes. Durch ihre Kleidung in den Farben rot und grün waren die Frauen als Huren erkenntlich und auch die “Schandfarbe” fahlgelb war das entsprechende Merkmal.

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